Mein Untermieter Und Ich

Mein Untermieter Und Ich Inhalt: Untermietvertrag – Ratgeber zur Untervermietung
In Erinnerung an "Mein Untermieter und ich". Gefällt Mal. Diagnose Krebs. In Erinnerung an "Mein Untermieter und ich". likes. Diagnose Krebs. Heute haben wir nun einen Untermietvertrag unterschrieben – bis Mein Vermieter hat mündlich zugestimmt. Wie kann ich meinen Untermieter. Da ich im Februar im Ausland sein werde, suche ich einen Untermieter für mein Zimmer. Es befindet sich alles was das Her Mostra altro. Da ich im Februar im. Wer den Mietvertrag mit dem Vermieter nicht unterschreibt, aber regelmässig Miete bezahlt, wird automatisch Untermieter derjenigen Person, die den. Das sind alles normale Wohngeräusche die dein Unter-Mieter wohl oder übel hinnehmen sizilienreisen.eu schlimm genug das du deinem Kind. Mein Untermieter, der Frauenarzt: Sex Kurzgeschichte eBook: Sommer, Luna: sizilienreisen.eu: Kindle-Shop.

Vertragliche Beziehungen zwischen Vermieter und Untermieter bestehen nicht. Gegenstand einer Untervermietung können Zimmer, ganze Wohnungen oder Häuser sein.
Auch wenn der Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, handelt es sich weiterhin um ein Untermietverhältnis. Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter.
Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem anderen Mietverhältnis. Besonderheiten gibt es bei der Kündigung s. Häufig gibt es zwischen Hauptmieter und Untermieter keinen schriftlichen Mietvertrag.
Auch mündlich abgeschlossene Mietverträge sind gültig. Wir empfehlen jedoch dringend, in jedem Fall auch Untermietverträge schriftlich zu vereinbaren.
Zum einen lassen sich mündliche Vereinbarungen im Streitfall oft nicht beweisen. Zum anderen sind klare Regelungen zu Beginn des Mietverhältnisses wichtig.
Spätere Streitigkeiten darüber, was man genau vereinbart hatte, können, gerade wenn man in derselben Wohnung zusammenlebt, für beide Seiten sehr unerfreulich sein.
Gibt es keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, so gelten die gesetzlichen Regelungen. In den meisten schriftlichen Mietvertragsformularen ist z.
Gibt es eine solche Vereinbarung zwischen Hauptmieter und Untermieter nicht, dann trifft die gesetzliche Instandsetzungspflicht im vollen Umfang den Hauptmieter.
Er kann ohne ausdrückliche Vereinbarung weder eine Kostenbeteiligung von dem Untermieter verlangen, wenn z. Ist zwischen Hauptmieter und Untermieter eine Gesamtmiete vereinbart, ohne dass eine Regelung zu Betriebskosten getroffen wurde, handelt es sich in der Regel um eine Inklusivmiete.
Hat der Hauptmieter in einem solchen Fall eine Betriebskostennachzahlung an seinen Vermieter zu zahlen, so kann er von dem Untermieter keine Kostenübernahme bzw.
Die beiden Beispiele zeigen, wie entscheidend es ist, zu Beginn des Vertrages zu vereinbaren, welche Verpflichtungen der Untermieter übernimmt.
Nachträglich können solche Vereinbarungen nur getroffen werden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Ein vertraglicher Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.
Treten Mängel auf, steht dem Untermieter das gesetzliche Minderungsrecht zu. Ob der Hauptmieter tatsächlich in der Lage ist, z.
Er muss sich mit seinem eigenen Vermieter auseinandersetzen, von dem er eine Reparatur verlangen kann und demgegenüber er eine Mietminderung vornehmen kann.
Der Hauptmieter ist als Vermieter auch gesetzlich verpflichtet, seinem Untermieter die Nutzung der vermieteten Räume zu gewährleisten. Er darf das Hauptmietverhältnis nicht ohne berechtigtes Interesse kündigen oder durch eigenes Verschulden z.
Nichtzahlen der Miete oder versäumtes Einholen der Untermieterlaubnis eine Kündigung seines Vermieters provozieren.
Muss der Untermieter die Wohnung aufgrund eines Verschuldens des Hauptmieters räumen, so kann der Hauptmieter verpflichtet werden, ihm den durch Umzugskosten, höhere Miete, Prozesskosten etc.
Im Wesentlichen richtet sich die Kündigung des Untermietverhältnisses nach denselben rechtlichen Vorschriften wie in jedem anderen Mietverhältnis.
Insbesondere müssen Kündigungen schriftlich erklärt werden und beide Seiten müssen sich an die vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen halten.
Das bedeutet, dass der Mietvertrag so wie bisher einfach weiterläuft. Ein neuer Vertrag ist nicht nötig, der Mieter muss sich auf einen solchen auch nicht einlassen.
Muss er mir auch den Betrag nennen?? Allerdings muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen, sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat.
Gesetzliche Regelungen, die dem Mieter vorschreiben, wie viel Miete er verlangen darf, gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Mietrechtsgesetze.
Der Mieter wird durch die Untervermietung selbst zu Vermieter. Die Miete darf demzufolge nicht wucherhaft sein und es gelten auch die Regelungen zur Mietpreisbremse und zum WiStrG Mietpreisüberhöhung.
Einen Anspruch darauf, dass der Mieter seinem Vermieter die Miethöhe der Untervermietung nennt, gibt es nicht. Das Haus gehört ihrer Familie und sie bezahlt mehr oder weniger nur die Nebenkosten, bzw.
Mit mir wurde vereinbart, dass ich eine Pauschalmiete zahlen werde. Was wäre für mich aus rechtlicher Sicht das beste Mietkonstrukt, wenn ich sicherstellen will, dass ich bei einem Streit nicht ohne Wohnung dastehe und mir nur mit einer möglichst langen Kündigungsfrist gekündigt werden kann?
Soll ich einen unbefristeten Untermietsvertrag vereinbaren? Auf was muss ich dabei achten? Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei Zweifamilienhäusern, deren eine Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt und die andere vermietet wird, gibt es diesen Kündigungsschutz nicht, dafür eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist.
Und möblierter Wohnraum innerhalb der Vermieterwohnung kann mit kurzer Frist gekündigt werden. Freilich können Sie auch eine individuelle Klausel aushandeln, die Ihnen im Streitfall z.
Nun möchte der Untermieter eine Wohnungsgeberbestätigung von uns, damit er sich beim Einwohnermeldeamt anmelden kann. Wir möchten aber auch bei unserer Adresse gemeldet bleiben, da wir in einem halben Jahr zurück kommen.
Gibt es da eventuell Schwierigkeiten und muss der Untermieter neben der Wohnungsgeberbestätigung auch den Untermietvertrag mitnehmen? Die Vorlage eines Untermietvertrags dürfte nicht erforderlich sein.
Wir haben allerdings davon gehört, dass manche Gemeinden das so handhaben. Der Vermieter - in Ihrem Falle also der Hauptmieter - darf sich den Ausweis aber zeigen lassen, um zu prüfen, dass Sie tatsächlich sind, wer Sie vorgeben zu sein.
Kopien der Kontoauszüge sind auch nur bedingt erlaubt. Bahnt sich ein Mietvertrag an, so darf sich der Vermieter vom Einkommen seines neuen Mieters ein Bild machen.
Dies geht u. Jedoch reichen dabei die Auszüge der vorangegangenen drei Monate und Sie können alle anderen Stellen schwärzen, da diese Daten für den Vermieter nicht erheblich sind.
Die Wohnung gehört seinen Eltern, sie sind also die Vemieter. Mein Freund muss nur Nebenkosten, keine Miete, zahlen.
Er hat mich schon mehrmals nach einem Streit tagelang nicht mehr in die Wohnung gelassen und verlangt, dass ich sofort ausziehe.
Davor möchte ich mich für die Zukunft wenigstens durch eine Kündigungsfrist absichern. Sofern Sie Miete zahlen, könnte man dies allerdings so interpretieren, dass konkludent ein Mietverhältnis begründet wurde.
Ist dies erlaubt bzw. Ich möchte dies aus datenschutzrechtlichen Gründen ungern tun. Allerdings hat ein Vermieter ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in seiner Wohnung lebt, so dass der Mieter, der untervermieten will, durchaus Informationen zu der Person herausgeben muss, sofern sie für das Mietverhältnis relevant sind.
Es ist etwas komplizierter: Ich habe eine 3er-WG, in der ich jedoch seit Januar nicht mehr wohne. Ich wohne woanders, musste jedoch, um in der "alten" 3er-WG ein Zimmer unterzuvermieten, dort auch Hauptmieter bleiben.
Jetzt ist es so, dass ich ab dem 1. Dies wurde mir von meinen zwei Vorhauptmieterinnen so begründet, dass man als HauptmieterIn deutlich mehr Verantwortung trage und es gar kein Problem sei, etwas mehr für diesen "Aufwand" zu verlangen.
Ich finde das durchaus legitim, die anderen beiden Untermieterinnen verlangen jedoch, dass das von ihnen "zu viel" gezahlte Geld zurückgezahlt wird.
In den unterschriebenen Untermietverträgen ist diese etwas zu hohe Summe ebenfalls unterzeichnet. Insofern sollten Sie allerdings die vertraglichen Vereinbarungen genau prüfen.
Sollte es zu Streit mit den Untermietern kommen, kann es ratsam sein, die Hilfe eines Experten vor Ort in Anspruch zu nehmen z. Nur Nebenbei: Sofern durch den höheren Mietpreis bei der Untervermietung Gewinne angefallen sind, müssen diese ggf.
Ich habe die Erlaubnis vom Vermieter. Ich habe eine Einbauküche installieren lassen und will die Wohnung möbliert und mit Internet und Waschmaschine vermieten.
Darf ich die Miete bei Untervermietung erhöhen? Wenn ja um wie viel? In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall Az.
Der vorherige Untermietvertrag hat mit Abschluss des neuen Vertrages seine Gültigkeit verloren. Hab ich eine Möglichkeit aufgrund der Möblierung oder wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden?
Hinzukommt, dass mein Untermieter bis heute die im vorherigen Vertrag vereinbarte Kaution nicht vollständig bezahlt hat.
Stellt dies evtl. In dem neuen Vertrag ist leider keine Kaution vereinbart worden :. Ich möchte diesen Untermieter unbedingt raus haben, da er sein altes Zimmer mit allerhand Beschädigungen an den Wänden verlassen hat und ich nun befürchte, dass er auch mein Zimmer in einem katastrophalen Zustand verlassen wird.
Zudem muss ein unbefristetes Mietverhältnis vorliegen. Jetzt habe ich mich aus persönlichen Gründen Familiennachwuchs umentschieden und die Hauptmieterin sagt nun dass ich keinerlei Recht auf vorzeitige Kündigung habe.
Das Mietverhältnis würde erst in einem Monat beginnen, allerdings steht ausdrücklich im Vertrag dass ich vorzeitig nicht kündigen darf.
Ist das rechtens? Ob Sie vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen, dürfte auch von den genauen Formulierungen im Mietvertrag abhängen.
Wir raten daher, dies vor Ort mit einem Mieterverein oder Mietrechtsanwalt zu erörtern. Vielen Dank für den ausführlichen Artikel zum Thema.
Ich hatte einen Untermietvertrag mit einem Vermieter, der die Betriebskosten in den Preis einbezog. Nach dem Auszug gab ich die Schlüssel ab und bekam das Rückgabeprotokoll, das besagt, dass Euro von meiner Kaution bis zum Erhalt aller Rechnungen für Betriebskosten einbehalten werden.
Sind die Handlungen des Vermieters legitim? Kann sie von mir verlangen, dass ich die Betriebskosten bezahle, auch wenn der Vertragspreis insgesamt ist?
Von daher dürfte es entscheidend sein, ob die Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen sind. Unter welchen Umständen könnte der Vermieter dem nicht zustimmen, und ist es wahrscheinlich, dass sie eine Untervermietung verbieten?
Die Betonmung liegt hier leider auf "einen Teil des Wohnraums". Das bedeutet, dass der Vermieter nicht zwingend zustimmen muss, wenn der gesamte Wohnraum untervermietet werden soll.
Ob es wahrscheinlich ist, dass der Vermieter der Untervermietung nicht zustimmt, können wir nicht beurteilen.
Erfahrungen zeigen aber, dass zumindest vernünftige Vermieter, denen durch eine Untervermietung kein Nachteil entsteht, solchen Wünschen ihrer Mieter i.
Ich habe das Einverständnis meines Vermieters für eine Untervermietung bis zu einem Jahr. Nun dachte ich zunächst, wäre eine befristete Untervermietung für ein Jahr sinnvoll - könnte ich dann in den Untermietvertrag ein Sonder- Kündigungsrecht" mit einer Frist von drei Monaten aufnehmen für den Fall, dass ich z.
Oder hätte ich in diesem Fall schlichtweg Pech und müsste warten, bis das Jahr um ist, bis ich wieder in meine Wohnung zurückkan?
Ich danke Euch sehr für eine kurze Info diesbezüglich :. Laut Ihrer Schilderung ist die Überlassung nur zum vorübergehenden Gebrauch allerdings fraglich, da Sie selbst dem Mieter gegenüber keine Angaben machen können, ob Sie ihm die Wohnung nur für kurze oder längere Zeit überlassen können.
Möglicherweise sind individuelvertragliche Regelungen möglich; wie diese aussehen könnten, können wir aus der Ferne aber nicht beurteilen.
Hier sollten Sie aber z. Nun habe ich zwei Untermietverträge abgeschlossen. Person 1 wurde zum 1. Nun habe ich entschieden die komplette Wohnung zum ersten November abzugeben, mit zustimmung des Vermieters.
Allerdings hat Person 2 nun eine Verkürzte Kündigungsfrist und ist damit erst einverstanden, wenn Sie Wohnraum findet.
Nun meine Frage: Da ich schon gekündigt habe, wie hoch wird der Schadensersatz an meinen Untermieter sein? Was kann ich tun wenn er nicht unterschreibt wir jedoch alle ausziehen müssen?
Ein solcher ist übrigens nur möglich, wenn ein Befristungsgrund vorliegt. Ohne exakte Kenntnis des Vertragsinhalts und aller Umstände können wir allerdings nicht beurteilen, wie es sich bei Ihnen darstellt.
Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, sollten Sie sich vor Ort von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
Aufgrund verschiedener Faktoren ist mir ein Zusammenleben mit ihm nicht mehr möglich. Meine Frage ist nun, welche Kündigungsfrist für mich als Vermieter gilt.
Alle diese Räume sind von mir möbliert. Bei der Vermietung von einem unmöblierten Zimmer gelten für Sie als Hauptmieter die regulären Kündigungsfristen.
Gibt es für die Kündigung ein berechtigtes Interesse, beträgt die Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von rund anderthalb Jahren drei Monate.
Gibt es ein solches berechtigtes Interesse nicht, liegt die Kündigungsfrist bei sechs Monaten. Natürlich können Sie sich untereinander auch auf kürzere Fristen einigen, einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Im Streitfall empfehlen wir das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. Wie wir mitbekommen haben, sollte es bezüglich einer Untervermietung seitens des Vermieters erst einmal keine Verweigerungsmöglichkeiten geben.
Die Wohnung sollte an sich schon im Ganzen vom Untermietenden genutzt werden können. Habe ich es richtig verstanden, dass sich die Kündigungsfrist, trotz befristeten Mietvertrags, auf einen Monat reduziert, wenn wir eine möblierte Wohnung untervermieten?
Im Streitfall würde ein Gericht hier wohl einen Umgehungsversuch sehen, um von den erleichterten Kündigungsmöglichkeiten bei der Vermietung einzelner Zimmer zu profitieren.
Diese gelten nämlich nur für ein bis zwei möblierte Zimmer, nicht jedoch für eine komplett möblierte Wohnung. Hier gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Da dieser sich jedoch mit der Zeit als absoluter Chaot entpuppt hat, aus seinem Zimmer müffelt die Wäsche als würde etwas verwesen, der Teil seines Kühlschranks ist unzumutbar, essen verkommt und auch putzen hat anfangs nicht geklappt erst nach mehrmaliger Ansprache Da ich nun selbst auf der Wohnungssuche bin und meine Vorraussetzungen zur Untermiete seinerseits das Interesse meines potenziellen Nachmieters zu sein habe ich ihn damals genommen.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich ihm trotz seiner Abwesenheit bis Ende Oktober eine Kündigung mit 3 Monatsfrist zum Ich selbst bin bald im Urlaub und sehe ihn nächste Wochen nochmals und würde die Kündigung übergeben.
Ist das der Fall, ist die Kündigung grundsätzlich möglich, ohne berechtigtes Interesse verlängert sich die Kündigungsfrist bei der Vermietung eines unmöblierten Zimmers allerdings um drei Monate, liegt also bei sechs Monaten.
Haben Sie das Zimmer dagegen möbliert vermietet, beträgt die Kündigungsfrist ohnehin nur zwei Wochen. Ein berechtigtes Interesse ist in diesem Fall nicht nötig.
Der Vermieter hat der Untervermietung nur für ein Jahr zugestimmt, da dieses bald vorbei ist haben wir um die Verlängerung der Untervermietung gebeten.
Der Vermieter möchte nun wissen wie lange das noch geplant ist und um Einsicht in den Untermietvertrag gebeten. Ich würde gerne wissen ob der Vermieter das Recht hat jetzt nicht mehr zuzustimmen und welche Formulierung zur Befristung des Untermietvertrages die beste ist im Vertrag.
Wir haben aktuell einen unbefristeten Untermietvertrag mit einer normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Gibt es noch weitere Punkte die im Vertrag enthalten sein dürfen bzw nicht enthalten sein dürfen so dass der Vermieter der Untervermietung doch noch widersprechen kann?
Vielen Dank für ihre Hilfe! Der Vermieter kann dem dann nicht ohne einen guten Grund widersprechen. Eine Befristung des Mietverhältnisses im Mietvertrag wäre ebenfalls nur dann möglich, wenn es einen Befristungsgrund gibt.
Ihr Mietverhältnis scheint ja aber ohnehin unbefristet abgeschlossen worden zu sein, insofern sehen wir nichts, was einer weiteren Untervermietung entgegenstünde.
Mein Mieter hat einen Untermieter mit Mietvertrag hereingenommen, wovon ich erst nach 3 Monaten erfahren habe. Allerdings würde ein Gericht im Falle einer Kündigung nach längerer Zeit vermutlich annehmen, dass die Kündigung nicht mehr in Zusammenhang mit der unerlaubten Untervermietung steht und daher nicht wirksam ist.
Ich bin die Hauptmieterin. Jetzt hatte wir bislang keine Untermietverträge, weil mir dies laut Hausverwaltung nicht erlaubt ist. Trotzdem wissen sie dass wir in einer WG leben und erlauben dies auch.
Da einer jetzt auszieht möchte ich mich bei dem neuen Mitbewohner irgendwie rechtlich absichern, welche Rechte habe ich?
Kann die Hausverwaltung Untermieter erlauben aber Untermietverträge verbieten? Die in diesem Artikel beschriebenen Regelungen aus dem BGB, beispielsweise zur Kündigungsfrist, gelten auch in diesem Fall, also auch wenn kein schriftlicher Untermietvertrag existiert.
Im Zweifelsfall empfehlen wir daher das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. Nun habe ich leider erstmals negative Erfahrungen mit einem Untermieter gemacht.
Allerdings fallen bei mir die gängigen Begründungen Eigenbedarf, Auslandsaufenthalt o. Oder müsste ein zukünftiger Untermieter quasi mit dem Mietvertrag auch schon ein separates Kündigungsschreiben unterschreiben?
Eine Befristung ohne Befristungsgrund ist auch bei Untermietverhältnissen nicht möglich. Eine Möglichkeit, die eventuell für Sie in Frage kommen könnte, wäre aber die möblierte Untervermietung.
Der Hauptmieter kann dann bis zum Im Zweifel empfehlen wir daher stets die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt. Guten Tag, ich wohne zurzeit zu Miete mit meine volljährige Sohn zusammen.
Ich habe es vor einem Häuschen zu kaufen in eine andere Stadt. Da würde ich alleine wohnen, mein Sohn würde in die Wohnung bleiben und ein Wohngemeinschaft machen.
Kann ich als Hauptmieterin mich aus der Wohnung abmelden? Also, nur Mietvertrag, keine Anmeldung? Am liebsten würde ich der Wohnung kündigen, so, dass mein Sohn und Freund die neue Mietern sind, aber ich nehme an, der Vermieter würde die nicht nehmen, weil sie geringe Einkommen haben.
Bezahlen können sie zusammen, aber bleibt nicht viel übrig, von Vermieter aus gesehen, rein rechnerisch, wäre vermutlich nicht genügend.
Ummelden können Sie sich ohne Probleme bei Ihrer neuen Adresse, wenn Sie die bisherige Wohnung tatsächlich nicht mehr benutzen.
Zuvor müssten Sie dann im Rahmen der gesetzlichen Fristen kündigen. Im Konfliktfall empfehlen wir das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.
Mein Freund und ich ziehen mit seinen Eltern in ein Haus. Nur seine Eltern stehen im Mietvertrag und wir möchten einen untermietvertrag machen da wir etwas schriftliches brauchen fürs Jobcenter um etwas Unterstützung zu bekommen.
Mein Freund meinte das durch den untermietvertrag aber mehr Zinsen entstehen. Stimmt das?? Wir wissen aber leider nicht, welche Art von Zinsen Ihr Freund hier meinen könnte.
Darf mein Vermieter neben den persönlichen Daten meines genehmigten Untermieters auch die Kopie des Passes verlangen?
Mein letzter - und auch mein erster Untermieter - hatte einen ausländischen Namen und keinen deutschen Wohnsitz.
Bei meinem nächsten Untermieter, einem Praktikanten, wird das ähnlich sein. Eine Kopie ist hierfür nicht zwingend erforderlich, ein einmaliges Vorzeigen des Ausweises aber unter Umständen schon.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Aber das Problem ist jetzt das ich mein Vermieter nicht erreiche immer Mailbox.
Und zuhause erreiche ichvaich keinen. Was kann Ich tun Kündigung trotzdem wirksam? Und was ist wenn ich denn Vermieter bis Ende Juni im schlimmsten Fall nicht erreiche.
Tatsächlich fällt für die Zustellung per Gerichtsvollzieher eine Gebühr an, die aber in der Regel nicht allzu hoch ist.
Die tatsächlichen Kosten sind aber auch abhängig vom Weg, den der Gerichtsvollzieher zurücklegen muss. Am besten, Sie erkundigen sich vorab beim Amtsgericht.
Sie können sich beim Amtsgericht erkundigen, wer dafür in ihrem Fall zuständig wäre. Wir wohnen in einer Wohnung mit befristeten Untermietvertrag, der Ende Juli diesen Jahres ausläuft das wurde so von der Vermietergesellschaft in die Besätigung für die Untermiete rein geschrieben, nicht direkt vom Hauptmieter.
Mietvertrag ist unbefristet. Können wir den Untermietvertrag verlängern? Ich suche mit meinem zwei Kindern vergeblich eine Wohnung. Es ist immer schwer mit Jobcenter eine Wohnung zu kriegen.
Nun hatte ich die Idee, dass meine Schwester eine Wohnung mietet und wir als Untermieter einziehen. Sie sollten allerdings bedenken, dass Ihre Schwester den Vermieter um Erlaubnis bitten muss, wenn Sie die Wohnung zur Gänze an Sie untervermieten will.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Hauptmieter werden wollen, handelt es sich dabei zudem um ein neues Vertragsverhältnis.
Auch damit muss der Vermieter natürlich einverstanden sein. Meine Eltern verweigern den Auszug aus der Wohnung und ich bekomme kein Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgehändigt.
Falls ich eine Wohnung überhaupt bekomme, müssen meine Eltern etwas bei Ämter unterschreiben z. B weil ich mich abmelde usw.
Auch anmelden können Sie sich ohne deren Zustimmung. Wenn es sich um Ihre erste eigene Wohnung handelt, können Sie aber natürlich keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen, das sollten Sie den Vermietern so auch erklären.
Wir wünschen Ihnen bei Ihrer weiteren Wohnungssuche viel Erfolg! Insofern darf der Hauptmieter die Kaution oder einen Teil davon so lange einbehalten wie er einen offensichtlichen Anspruch hat.
Dieser Anspruch kann sich grundsätzlich auch aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Im Streitfall empfehlen wir daher das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.
Dieser möchte jedoch erst die Personaldaten des neuen Untermieters um diese zu Prüfen und mir dann ggf eine Einwilligung geben. Ich bin jedoch gerade auf der Suche nach einen Untervermieter und dies kann ggf.
Ich habe in diesem Zeitraum die Kaution und Miete stets pünktlich an den Hauptmieter-Student überwiesen. Bei Einzug war die Wohnung sehr verschmutzt, aber aus Toleranz, dass er sich für mich entschieden hat, habe ich nach einer halbtägigen Putzaktion die Wohnung gereinigt, obwohl im Untermietvertrag eine "gereinigte" Wohnung zur Übergabe vereinbart war.
Eine halbverstopfte Spüle sowie defekte Herdplatte habe ich auch in Kauf genommen, da ich dringend eine Wohnung für mein Praktikum gesucht habe.
Des Weiteren habe ich im gleichen Zug erfahren, dass es sich um sozialgeförderte Wohnung handelt. Der Eigentümer ist eine GmbH.
Im Hauptmietvertrag meiner Freundin habe ich gesehen, dass eine Untervermietung verboten ist. Ich nehme an, da diese sozialgefördert werden und eigentlich nur Studenten der umliegenden Universiäten einziehen dürfen.
Wie ich erfahren habe, müssen sich Interessenten - Studenten auch auf diese Apartments bewerben. Mittlerweile bin ich ausgezogen.
Wie gehe ich dabei am besten vor? Wie kann ich vorgehen, damit auch andere Leute und Studenten nicht in solche Situationen kommen?
Mit welchen finanziellen und gerichtlichen Folgen könnte der Hauptmieter rechnen, wenn ich mich an einen Mieterverein bzw.
Fachanwalt wende? Ich habe auch das Gefühl, dass bei der unerlaubten Untervermietung an mich monatliche unversteuerte Gewinne vom Hauptmieter erzielt wurden.
Meines Erachtens wurde neben meiner Person, die Eigentümer sowie auch der Staat "benachteiligt". Kann ich mit finanziellen und gerichtlichen Folgen rechnen?
Wie sollte ich mich verhalten? Ich habe in dieser Situation anscheinend unbewusst unerlaubt im Apartment gewohnt.
Kontakt zum Wohnungseigentümer hatte ich nie gehabt. Demnach würde es auch Sinn machen, dass er mich ganz am Anfang gebeten hatte, keinen Namen an Tür- und Briefschild zu hängen.
Generell ist es erlaubt, auch eine öffentlich geförderte Wohnung unterzuvermieten - allerdings ist hierfür die Genehmigung des Vermieters notwendig.
Der Vermieter darf auch einen geringen Untermietzuschlag fordern. Dieser liegt bei einer Person bei 2,50 Euro im Monat.
Da wir Ihren Fall aus der Ferne nicht beurteilen können und wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, möchten wir Ihnen empfehlen, sich direkt an den Vermieter oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Meine Mitbewohnerin Untermieterin hat den zwischen ihr und mir Vermieterin bestehenden Untermietvertrag fristlos gekündigt.
Die von ihr aufgeführten Gründe entsprechen nicht alle der Wahrheit und weiter rechtfertigen diese meiner Einschätzung nach keine fristlose Kündigung.
Ich akzeptiere also ihre Kündigung nicht und möchte erreichen, dass die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung eingehalten wird. Hierzu lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten.
Ich bin Untermieterin und möchte mich gerne anmelden beim Bürgeramt, da ich eine Meldebescheinigung benötige.
Die Untermiete ist für 3 - 4 Monate. Wenn er eine Bestätigung braucht, reicht ein einfacher Mailaustausch oder muss das Recht zur Untermiete vertraglich festgehlaten werden?
Hab ich das richtig verstanden, dass grundsätzlich jemensch das Recht unterzuvermieten ausser in speziellen Situationen hat, jedoch dazu verpflichtet ist, den Vermieter oder die Vermieterin zu infomieren?
Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, ist es auch empfehlenswert, das schriftlich festzuhalten. Das besagte Formular kann er allerdings selbstständig ausfüllen.
Meine Frage schon mal vorab. Ich kann es nicht eindeutig beurteilen, ob ich laut der im Mietvertrag vorgenommenen Formulierung tatsächlich "nur" ein Untermieter bin oder bin ich ebenfalls ein Hauptmieter???
Ich habe lange Zeit nach einer für mich passenden Wohnung gesucht, preislich, von der Lage und immer mit der Hoffnung das ich die Wohnung auch bekommen werde.
Gescheitert bin ich immer daran, dass ich leider nie die Wohnung bekommen habe, wenn ich dachte dass ich die Richtige gefunden habe.
Grund dafür ist leider eine schlechte bzw. Zwangsversteigerung etc. Nach langer Suche und Bemühungen habe ich letztes Jahr dann eine Wohnung gefunden, welche ich unbedingt gerne haben wollte, damit ich überhaupt mal wieder eine eigene Wohnung beziehen kann wohnte bis dahin nirgendwo richtig, immer nur bei Freunden untergebracht.
Vermietet wurde die Wohung über eine Wohnungsgesellschaft, welche die Wohnung treuhänderisch für die Eigentümerin vermietet und somit also einen entsprechenden Mieter suchte.
Da ich wusste, dass mein Arbeitgeber zufällig einen sehr guten Draht zu dieser Wohnungsgesellschaft hat, bin ich auf ihn zugegangen, in der Hoffnung, dass er mir vielleicht irgendwie dabei helfen kann, dass ich die Wohnung bekomme.
Und dies tat er auch. Er telefonierte kurz mit der Wohnungsgesellschaft und hat denen von mir, meiner Wohnungssuche, meiner momentan leider negativen Schufa-Auskunft etc.
Seine Bonität ist natürlich top, also gab es in dieser Hinsicht für die Wohnungsgesellschaft kein Problem einen Mietvertrag zustande kommen zu lassen.
Ich habe mich natürlich sehr darüber gefreut und habe die Wohnung dann beziehen können. Nun gab es kürzlich zwischen meinem Arbeitgeber und mir persönliche Differenzen, worauf ich als Dankeschön nun vor ein paar Tagen von Ihm eine Email bekommen habe, in welcher er mir kurz mitgeteilt hat, dass er die Wohnung mit 3-Monatiger Frist zum Für mich also wirklich ein Brett vor den Kopf!!
Was habe ich also gemacht; ich habe die Wohnungsgesellschaft direkt telefonisch kontaktiert und denen gesagt, dass ich die Wohnung wirklich sehr gerne weiter bewohnen möchte und das dies doch bitte auch an die Eigentümerin herangetragen werden solle.
Des weiteren habe ich einen Tag später selbst die Eigentümerin telefonisch kontaktiert um meine Situation persönlich schildern zu können usw.
Zuerst gab es für Sie keinen Grund mich nicht als neuen Mieter zu akzeptieren und sie werde sich den nächsten Tag an die Wohnungsgesellschaft wenden und mich dann auch wieder anrufen.
Doch dann kam alles anders. Die Wohnungsgesellschaft hat mich den nächsten Tag angerufen und hat mir gesagt, dass die Vermieterin nicht daran interessiert sei mich als Mieter zu akzeptieren und ich somit also aus der Wohnung zum Für mich wirklich der absolute Horror.
Vor allem da ich mich momentan auch noch sehr um meine Mutter kümmern muss, welche gerade aus dem Krankenhaus raus und in die Reha hinein ist usw.
So, und nun nochmals zu meiner Frage, welche ich bereits oben gestellt habe. Nachdem ich mir nun den Mietvertrag nochmals zur Hand genommen habe, frage ich mich nun ob ich überhaupt "nur" ein Untermieter bin, so wie es ja eigentlich von Seiten meines Arbeitgebers und der Wohnungsgesellschaft und der Vermieterin anfangs beabsichtigt war oder ob ich laut der vorgenommenen Vertragsgestaltung und Formulierung nicht sogar ebenfalls ein ganz normaler Hauptmieter bin, alleine oder mit meinem Arbeitgeber zusammen; ist auf jeden Fall egal, Hauptsache "Hauptmieter", denn dann können die mir nicht kündigen ohne das es einen Grund dafür gibt.
Und ich müsste auch nicht zum Wie gesagt möchte ich nun gerne wissen, ob ich in diesem Fall "Christian Becker" genannt bei dieser oben genannten Formulierung nun als "Untermieter" hervorgehe oder ebenfalls als ein "Hauptmieter"???
Hinzufügen möchte ich noch, dass ich den Mietvertrag auf allen Seiten, wo eine Unterschrift des Mieters abverlangt wurde, neben der Firma Elektro Meier, ebenfalls Unterschrieben habe, wobei unter meiner Unterschrift steht Angemietet für Mieter Christian Becker.
Wir würden Ihnen daher raten, Ihren Mietvertrag einem Mieterverein oder direkt einem Fachanwalt zur Prüfung vorzulegen. Mein Vermieter möchte mich aber nicht aus dem Mietvertrag lassen.
Kann ich dann einen Untermieter suchen und die Wohnung dann an diesen untervermieten? Muss ich erst meinen Vermieter über das Vorhaben einen Untermieter zu suchen informieren oder suche ich erst jemanden und informiere den Vermieter erst dann?
Eine Untervermietung ist immer dann erlaubt, wenn der Vermieter dem grundsätzlich zustimmt. Ob Sie zuerst jemanden suchen und dann fragen oder umgekehrt, bleibt dabei Ihnen überlassen.
Das gilt zumindest dann, wenn für die Verweigerung nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Letzteres wäre beispielsweise der Fall, wenn der Untermieter absolut unzumutbar wäre.
Hallo liebe Immowelt-Experten, ich habe vor, die Wohnung meines Nachbarn zu übernehmen, da ihm als Hauptmieter gekündigt wurde. Dazu meine Frage: Darf ich eine Probezeit von 6 Monaten vereinbaren, in der ich den Untermietern fristlos kündigen kann?
Darf ich ihnen das Rauchen in der Wohnung verbieten? Darf ich ihnen kündigen, wenn sie sich weigern, die Gemeinschaftsräume zu putzen?
Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchverbot: Wenn der Hauptmieter ein Zimmer untervermietet, kann er dem Untermieter nicht pauschal vorschreiben, was er in diesem Zimmer zu tun und zu lassen hat.
Er dürfte es ohne seine Erlaubnis noch nicht einmal betreten. Ein Rauchverbot im Zimmer des Untermieters wäre allenfalls als sogenannte Individualvereinbarung denkbar, Haupt- und Untermieter müssten also darüber verhandelt und sich darauf geeinigt haben.
Die Weigerung die Gemeinschaftsräume zu putzen, dürften zwar kein Kündigungsgrund sein, den braucht der Hauptmieter in dem von Ihnen genannten Fall aber auch nicht.
Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst in der Wohnung wohnt. Mit welcher Frist, das hängt wiederum davon ab, ob die Räume möbliert oder unmöbliert überlassen werden.
Bei unmöblierter Vermietung verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist dabei um drei Monate, abhängig von der Mietdauer beträgt sie also sechs, neun oder zwölf Monate.
Der Hauptmieter kann allerdings ein berechtigtes Interesse haben, zu kündigen, beispielsweise Eigenbedarf.
In diesem Fall kommt es nicht zu einer Verlängerung. Bei möblierter Untervermietung verkürzt sich die Kündigungsfrist sogar noch.
Hierzu empfehlen wir das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. Guten Tag ich stehe untermitvertrag. Eine Ausnahme gibt es in Zweifamilienhäusern, in denen eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir die genauen Umstände Ihrer Kündigung aus der Ferne nur schwer beurteilen können. Auch dürfen wir keine Rechtsberatung leisten.
Diese erhalten Sie von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt. Wenn der Hauptmieter kündigen will, muss er in der Regel zunächst seinen Untermietern kündigen und dabei die gesetzlichen Fristen beachten.
Günstig wäre es, wenn Sie mit Ihrem Vermieter bereits eine vertragliche Vereinbarung getroffen haben, dass in diesem Fall der Untermieter in den Hauptmieter eintreten kann.
Wenn keine solche Vereinbarung besteht, ist es schwierig und in der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, dass die Untermieter zu Hauptmietern werden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Mein Vermieter hat schriftlich zugestimmt. Jetzt möchte er eine Kopie des Untermietvertrags.
Ist das rechtens und kann er das überhaupt verlangen? Muss ich meinem Vermieter unbedingt den Untermietvertrag zusenden?
Eine Untermieterin ist gefunden. Wenn ich keinen Gewinn mache, sprich zu den gleichen Konditionen wie in meinem Mietvertrag vermiete, kann er dann auch seinen Untermietzuschlag verlangen?
Eigentlich wollte ich von der Untermieterin eine Pauschalmiete inkl. Internet und co Zur genauen Höhe des Untermietzuschlags gibt es im Gesetz keine Regelung, die Gerichte haben hier unterschiedlich geurteilt.
Die Richter nahmen jedoch keinen Bezug auf die Kalt oder Warmmiete, sondern sprachen lediglich pauschal vom Untermietzins.
Da der Vermieter über die Nebenkosten allerdings nach Verbrauch abrechnet und Sie als Mieter Ihren Internetzugang ohnehin selbst bezahlen, wäre es aus unserer Sicht am ehesten nachvollziehbar, 20 Prozent der Kaltmiete zu verlangen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihren Fall nicht genau kennen und ihn daher aus der Ferne nur schwer beurteilen können. Sollte es zum Konflikt mit dem Vermieter kommen, empfehlen wir daher den Gang zum Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Wenn ein Untermietvertrag abgeschlossen wurde befor der Eigentümer von der Untervermietung wusste.
Und der Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Besitzer erst einige Monate nach dem Untermietvertrags abschluss wurde. Ist der Untermietvertrag dann überhaupt Rechtens?
Das ist erst nach einem abgeschlossenen Hauptmietvertrag möglich. Wenn ein mündlicher Hauptmietvertrag besteht, kann der Mieter grundsätzlich auch untervermieten.
Hat er dafür aber nicht die Erlaubnis des Vermieters, kann das unter Umständen sogar ein Kündigungsgrund sein. Ich habe nun schon etliche Seiten durchgelesen.
Folgendes Problem: mein Untermieter ist der Meinung er könnte beliebig viel Übernachtungsbesuch haben.
Dieser Besuch ist bis auf Tage nicht in der Wohnung. Zudem geht er mit der Wohnung und den vorhandenen Einrichtungen nicht besonders pfleglich um.
Ich wüsste gerne, was die grundsätzlichen Rechte und Pflichten eines Untervermieters sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mir alles gefallen lassen muss, immerhin hafte ich als Hauptmieterin ja auch für alles.
Die Gerichte gehen lediglich davon aus, dass jemand, der sich länger als etwa sechs Wochen in einer Wohnung aufhält, kein Besuch im klassischen Sinne mehr ist.
In diesem Fall wäre also eine Erlaubnis des Hauptmieters und des Vermieters nötig. In diesem Fall haftet der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter für möglicherweise entstandene Schäden.
Letzten Endes muss aber dennoch der Hauptmieter gegenüber seinem Vermieter für etwaige Schäden einstehen.
Im Streitfall empfehlen wir daher stets die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt. Habe gelesen, dass Betrug nur zutrifft, wenn nie die Absicht bestand die Miete zu zahlen, das kann ich ihr aber nicht nachweisen.
Ein solcher Eingehungsbetrug dürfte in vielen Fällen nicht nachweisbar sein. Was kann man da tun? Kann er früher kündigen und bei einer Kündigung muss er drei Monate einhalten?
Wir können allerdings aus der Ferne nicht beurteilen, ob das in dem von Ihnen genannten Fall auch so ist. Sollte Ihr Sohn sich mit seinem Untervermieter nicht auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen können, empfehlen wir Ihnen daher die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt.
Ich wohne seit mehreren Jahren zur Untermiete. Das Gebäude wurde durch eine Erbengemeinschaft verwaltet und alles war sehr unkompliziert und unbürokratisch.
Jetzt wurde das Haus verkauft und man gab uns zu verstehen uns nach neuen Wohnungen umzusehen. Da es keinen gesetzlich anerkannten Kündigungdsgrund gibt, kann ich, als Untermieter Umzugskosten oder andere Entschädigungen einfordern.
Auch dem Hauptmieter können die Vermieter aber nicht so einfach kündigen, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung wäre dann unwirksam und der Hauptmieter müsste nicht ausziehen.
Zumindest dann, wenn dieser gewillt ist, das Vertragsverhältnis mit Ihnen als Untermieter weiter bestehen zu lassen, könnten auch Sie weiter dort wohnen bleiben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihre Situation aus der Ferne nur schwer beurteilen können und darüber hinaus keine Rechtsberatung leisten dürfen.
Allerdings könnte es sich für Sie selbst anbieten, den Vermieter noch einmal schriftlich um Erlaubnis zu bitten und sich diese Erlaubnis aufzuheben.
Was kann passieren wenn ich meine gesamte 1zimmer Wohnung für ein halbes Jahr vermiete, weil ich woanders hingehen muss und den Vermieter nicht Frage und er trotzdem davon Wind bekommt?
Darf er mir dann kündigen? Das kann eine Kündigung rechtfertigen, ja. Die Möbel bleiben jedoch drin, In ihrem Beitrag steht, dass dies dann auch nur eine Teilweise Vermietung wäre.
In dem in unserem Beitrag genannten Beispiel ging es darum, dass der Mieter seine Möbel in einem Zimmer einlagert und dieses Zimmer eben nicht mit untervermietet.
Bei einer 1-Zimmer-Wohnung ist eine Trennung in mehrere Räume ja per se nicht möglich. Im Übrigen kann auch eine nur teilweise Untervermietung einen Kündigungsgrund darstellen, wenn Sie ohne Zustimmung des Vermieters erfolgt.
Ich habe das Problem, dass die Nebenkosten in meinem Untermietvertrag deutlich höher sind. Ich zahle also für mich UND für meine Vermieterin, was mir leider erst seit ein paar Wochen bewusst ist.
Darf das meine Vermieterin? Und welche Rechte habe ich gegenüber einer Nebenkostenabrechnung? Deshalb werden in Untermietverträgen gerne solche Pauschalen vereinbart.
Dies lässt sich aber nicht allgemeingültig sagen. Zudem dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein.
Guten Tag ist der Hauptmieter dem Untermieter weil dieser Harz4 Beantragen muss verpflichtet eine Kopie des Hauptmietvertrages auszuhändigen?
Ein Gesetz, dass dem Hauptmieter das vorschreibt, existiert unserer Kenntnis nach nicht. Es kommt allerdings vor, dass die Jobcenter Einsicht in den Hauptmietvertrag nehmen wollen.
Insofern empfiehlt es sich, sich mit dem Hauptmieter gütlich zu einigen, dass dieser den Hauptmietvertrag für das Antragsverfahren beim Jobcenter zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie noch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifel empfehlen wir daher die Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein.
Untermietvertrag: Wenn der Mieter zum Vermieter wird. Wer jemanden anderen bei sich einziehen lassen will, braucht dafür in der Regel die Zustimmung des Vermieters — und sollte sich durch einen Untermietvertrag absichern.
Foto: iStock. Wohnung untervermieten: Darauf müssen Mieter achten Das sollte im Untermietvertrag stehen Vorlage Untermietvertrag Kündigungsfristen beim Untermietvertrag Kündigungsausschluss Mieterhöhung wegen Untervermietung Problem: Wenn der eigene Vermieter kündigt.
Koffer packen und einfach einziehen: Ehepartner und Kinder dürfen das auch ohne Erlaubnis zur Untervermietung. Bei einem Untermietvertrag gelten unterschiedliche Kündigungsfristen, je nach Art des Mietverhältnisses.
Zusammengebunden auf Zeit: möglich ist das durch einen Kündigungsausschluss im Untermietvertrag. Wird dem Hauptmieter die Wohnung gekündigt, macht das das Verhältnis zum Untermieter kompliziert.
Was muss ich bei einem Untermietvertrag beachten? Wer darf einen Untermietvertrag machen? Ist ein Untermietvertrag gültig? Wann ist Untermiete erlaubt?
Ist Untervermietung strafbar? Wie hoch darf die Untermiete sein? Kann der Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?
Wie viele Mieter dürfen in einer Wohnung leben? Jetzt Mietvertrag prüfen lassen. Ihre Meinung zählt Ihre Bewertung:.
Beitrag teilen. Andreas am Vielen Dank für Ihre Hilfe auf Kommentar antworten. Andi am Hallo am Dieser Untermieter soll zum Gibt es mögliche Gründe das der Untermieter abgelehnt wird.
Die Zimmer wurden unmöbliert vermietet und ich selbst wohne auch in der Wohnung auf Kommentar antworten. Juli am Vielen Dank im Voraus! Reka am HH am RhodaG am Vielen Dank!
Lina am LG auf Kommentar antworten. Vielen Dank für Auskunft!
Muss ich die Einnahmen aus der Untermiete versteuern? Nein, sofern Sie mit der Miete keinen Gewinn erzielen. Muss ich meinen Untermieter auf der Gemeinde. Untermieter ist derjenige, der von einer Person, die selbst Mieter (im folgenden: Hauptmieter) der Räume ist, gemietet hat. Ein Mietvertrag besteht zwischen. Mein Vermieter meint das er meinen Mietvertrag verlängert aber für einen neuen Mieter keinen Vertrag machen möchte weil er das Gebäude kurz vorm verkaufen.Mein Untermieter Und Ich - Gewusst wie: Fragen & Antworten
Stimmt das? Jeder Solidarmieter muss gegenüber dem Vermieter für den Betrag der ganzen Miete einstehen. Hallo Verena, ich würde hier zuerst prüfen, wie und zu wann die Untermieterin gekündigt hat. Denn die Miete monatlich weiter zu bezahlen Ilhan Automobile hart. Wohnung untervermieten: Schluckauf Englisch müssen Mieter achten Das sollte im Untermietvertrag stehen Vorlage Untermietvertrag Kündigungsfristen beim Untermietvertrag Kündigungsausschluss Mieterhöhung wegen Untervermietung Problem: Wenn der eigene Vermieter kündigt. Der Untermieter darf den Hauptmieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Also machte ich meinen urlaub,dann kam der grosse tag,ich Shadowhunters Staffel 3 Teil 2 da hin mit einer super laune,mein körper sagte mir,hey trulla mach dir keine sorgen,wir schaffen das Darf der Untermieter Hausverbot erteilen? In meiner Wohnung wohne nur ich. Zuvor müssten Sie Das Talent Des Genesis Potini Stream im Rahmen Crispin Bonham-Carter gesetzlichen Fristen kündigen. Gemeint sind damit eher Fälle, dass eine Ware nicht geliefert werden kann, weil sie zerstört wurde. Achtung: Ist möblierter Die Unzertrennlichen untervermietet, lebt der Hauptmieter jedoch in einer anderen Wohnung, dann gelten die Mutter Teresa Biografie Kurz Kündigungsregelungen und -fristen!
Mein Untermieter Und Ich Erklärung zum Begriff Untermieter Video
Mein Untermieter \ Vorab, vielen Dank für die tolle informative Website. Die Untermieter sind schon seit 5 Monate in der Wohnung. Ein Schulmädche Report besteht zwischen Vermieter und Hauptmieter und ein zweiter Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter unterscheidet sich im Grundsatz nicht von einer gewöhnlichen Vermieter-Mieter-Beziehung. Tut er dies nicht, gelten die nachfolgend beschriebenen Besonderheiten nicht. Das gilt für praktisch jede Mietdauer, solange Sie die Absicht haben, später in Ihre Wohnung zurückzukehren. Airbnb verbieten: Kann mir der Vermieter verbieten, meine Wohnung auf Airbnb anzubieten? Hat der Mieter einen Anspruch auf Untervermietung? Lassen Sie sich dieses Einverständnis zur Sicherheit schriftlich bestätigen.Mein Untermieter Und Ich I. Vertragsverhältnis: Der Untermietvertrag Video
Eichhörnchen klammert sich um Hilfe bittend an einen Mann, weil ihr Junges in Schwierigkeiten ist Verstanden Zur Datenschutzerklärung. Müssen alle Entscheide Borderlands Ps4 gefällt werden? Oder muss ich sie weiterhin z. Fragen zum Mietrecht Wie lange darf ich meine Wohnung untervermieten? Zwischen Untermieter und Vermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen.
Mein Untermieter Und Ich Verhältnis Hauptmieter / Untermieter
Antrag auf Untervermietung: Vorlage für Mieter. Eine Unzumutbarkeit ohne Mieterhöhung kann angenommen werden, Momoa der Vermieter durch die Untervermietung vermehrt belastet wird, weil diese zu einer stärkeren Abnutzung der Wohnung oder zu einer Erhöhung der Betriebskosten führt. Teil: Die rechtliche Beziehung zwischen Vermieter und Untermieter 1. Im Einzelfall kann ein konkludenter Vertragsschluss zwischen Vermieter und Untermieter in Betracht kommen, wenn der Vermieter den Verbleib des Untermieters in der Wohnung über einen längeren Zeitraum duldet und den Untermieter 7 Staffel Got einen Mieter behandelt. Wird die gesamte Wohnung untervermietet, ergeben sich keine Besonderheiten. Auch bei fortbestehendem Hauptmietverhältnis können dem Vermieter Ansprüche gegen den Untermieter zustehen Fazit After The Sunset Zusammenfassung. Kann ein Mieter die Wohnung beispielsweise wegen einer längeren Abwesenheit selbst nicht nutzen, möchte das Mietverhältnis aber auch nicht kündigen, bietet es sich an, die Wohnung einem Dritten zur Nutzung Wish App Deutsch überlassen. Ich hab seit etwa einer Woche einen Untermieter. Abgesehen davon flattern auch immer wieder Haftantritts Briefe ins Haus, was sie scheinbar immer wieder klären kann. Die Vereinbarung enthält nämlich eine auflösende Bedingung für den Bestand des Untermietvertrages. Wir haben einen Untermietvertrag abgeschlossen, sie ist die Hauptmieterin. Geht ein WG-Mitglied für längere Zeit ins Ausland, dann empfiehlt es sich, dass Vanessa Mai Feet seinen zurückbleibenden Mitbewohnern eine Vollmacht in Bezug auf das Mietverhältnis erteilt, um so im Namen der abwesenden Person anfechten zu können. Der Vermieter kann dem Hauptmieter News Angelina Jolie, wenn dieser in Zahlungsverzug Chatrom. Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:. Was kann ich tun, das bei mir eingelagerte The Last Witchhunter in meinem Keller von meinem ehemaligen Untermieter seit bis heute nicht abgeholt worden sind.Nun würde ich allerdings wissen, ob ich in meinem Fall richtig liege:. Ich bin Mieterin einer Wohnung, meine Vermieterin ist eine Wohnungsbaugesellschaft sehr anonym, schwer zu erreichen.
Daraufhin habe ich einen Antrag auf Aufnahme eines Untermieters gestellt derselbe wie mein zuvor genannter Nachmieter , auf den bisher nicht geantwortet wurde.
Stimmt das? Bin ich rechtlich nicht auf der sicheren Seite, und mir kann der Untermieter ohne driftigen Grund gar nicht verwehrt werden?
Kann ich mich auch ummelden, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Wie sieht es denn in Wohngemeinschaften aus? Wenn Vermieter und Mieter in derselben Wohnung leben?
Ich lebe in einer Zweier-WG. Wir sind beide Untermieter. Welche Rechte habe ich hier? Hallo, mein Lebensgefährte und ich sind Hauptmieter einen Hauses in dem wir gemeinsam mit unseren Untermietern in einer WG wohnen.
Der Vermieter lässt jetzt das Gartenhaus renovieren und andere Arbeiten im Garten durch einen Handwerker durchführen. Unsere Untermieter sind nicht erfreut darüber, da sie meinen sie haben ein Mitbestimmungsrecht im Garten.
In keinem der Untermietverträge steht der Garten drin. Wie sieht es da rechtlich aus? Welche Rechte haben die Untermieter wenn der Garten im Untermietvertrag nicht erwähnt wird?
Er ist Hauptmieter, aber wir haben zu Beginn einen unbefristeten Untermietvertrag geschlossen. Der Hausverwaltung ist bekannt, dass ich hier wohne.
Nun möchte er mich aus der Wohnung ekeln MidlifeCrises. Welche Kündigungsfristen gelten hier? Hallo, ich bin Untermieterin und meine Mitbewohnerin mag meinen Freund nicht.
Mein Freund wollte daraufhin nicht mehr kommen und meine Mitbewohnerin und ich haben dann mündlich besprochen, dass mein Freund nicht mehr kommen darf.
Nun hatte ich letztens Geburtstag und er war da und hat mich zum Essen ausgeführt. Danach hatte meine Mitbewohnerin die Kündigung ausgesprochen.
Ist dies ein Grund? Nur weil man jemanden nicht mag? Und ich war überrascht, dass er gekommen ist. Sehr interessante Seiteninhalte!
Wir haben als Eltern einer studierenden Tochter für sie und zwei Mitbewohner die Hauptmieter-Funktion übernommen, wohnen selbst also nicht in der Wohnung.
Nun möchten wir einer Untermieterin kündigen, weil die WG sich mit ihr nicht mehr versteht. Welche Kündigungsfristen müssen wir einhalten?
Mein Untermieter und ich ziehen zum gleichen Zeitpunkt aus. Diese Wände wurden von mir beim Einzug bunt gestrichen. Ist der Untermieter nun verpflichtet mir beim Streichen zu helfen oder die Hälfte der Kosten dafür zu übernehmen:.
Zudem hätte ich noch eine Frage zu den Nebenkosten. In der Zeit hat der Thermostat versucht 21 Grad zu erreichen, es entstehen dabei jedoch hohe Kosten.
Zudem hatte mein Untermieter immer seine Freundin bei sich, die ebenfalls geduscht hat und somit Gas verbraucht hat. Ich finde dies auch besonders interessant, da ich weiterhin die Kosten für Gas, Strom und Internet zu übernehmen habe bis diese mich aus dem Vertrag lassen und mein Untermieter Recht auf eine Rückzahlung hat, aber nicht für die weiteren Kosten aufkommen muss.
Lesen Sie dort nach. Sie lebt dort alleine, da die Hauptmieterin in eine andere Stadt gezogen ist. Im Untermietvertrag wurde vereinbart, dass sie die Wohnung innerhalb der nächsten sechs Monate übernehmen darf und so zur Hauptmieterin wird.
Nun hat sich die Hauptmieterin allerdings dazu entschlossen, die Wohnung doch zu halten und den Untermietvertrag beizubehalten.
Einen Grund dafür nennt sie nicht. Meiner Freundin stünde es aber frei zu kündigen und sich eine andere Wohnung zu suchen.
Gibt es hier eine Handhabe oder ist die Klausel im Untermietvertrag nichtig? Freue mich über eine Antwort.
Weigert sich ein Untermieter am Ende des Mietverhältnisses ausstehende MonatsMieten zu bezahlen, gibt es eine Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten?
Sehr geehrter Herr Hundt, uns wurde gestern von unserem Hauptmieter der Untermietvertrag — fristgerecht — gekündigt.
Er macht gelten, dass wir mein Freund und ich ausziehen müssten, denn er habe sich von seiner Freundin getrennt, mit der er zusammen gewohnt hat. Unser Untermietvertrag hat keine Befristung.
Darüber hinaus wurde uns die gesamte Wohnung untervermietet. Oben führten Sie aus ich kann leider die genaue Stelle nicht wiederfinden , dass bei Untervermietungen der Grund für Untervermietung genannt sein muss bzw.
In dem schriftlichen Kündigungsschreiben wurde darauf nicht Bezug genommen. Ferner halten wir es für unzumutbar, derzeit, während der Pandemie auf Wohnungssuche zu gehen.
In Bayern gelten nach wie vor Ausgangsbeschränkungen. Wir fanden es auch interessant, dass der Vermieter glaubt, die Wohnung sei nochmal bis September untervermietet.
Wir wissen nicht, welche Rechte uns zustehen. Insbesondere würden wir gerne der Kündigung widersprechen und zumindest eine längere Frist heraus schlagen.
Vielen Dank im Voraus. Ich würde versuchen eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu einen späteren Datum zu erwirken.
Dabei waren wir so optimistisch, nachdem wir Ihre Seite gelesen haben. Lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwalts? Wir glauben nicht, dass wir werden mit unserem Hauptmieter verhandeln können.
Vielen Dank. Es kommt auch stark darauf an, wie sehr Sie sich rechtlich gegen den Untervermieter stellen wollen.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Mietrecht-Ratgeber für Mieter und Vermieter Mietrecht. Vertragsverhältnis: Mieter und Untermieter Rechte im Überblick.
Ich passe jetzt auch besser auf. Oh man, besser hätte die Geschichte auch keiner in Hollywood schreiben können. Da hast Du aber echt richtig Schwein gehabt!!!
Wir wollen unsere Wohnung per Airbnb untervermieten, aber da ist immer jemand da. Ein Raum wird mein Büro, dass andere Zimmer wird untervermietet. Ich hoffe das geht nicht so schief!
Hallo Corinna, danke für deinen Kommentar. Starke Geschichte! Ich kann nur raten immer auch nach Referenzen zu fragen wir wurden z.
Liebe Alexandra, wow, da hast du wirklich Glück gehabt. Ich traue mich tatsächlich nie meine Wohnung unterzuvermieten, wenn ich weg bin, weil ich mir dann immer genau solche Szenarien ausmale.
Allerdings ist diese Geschichte schon wirklich einmalig. Ich kann Corinna nur zustimmen. Hollywood hätte sie nicht besser erzählen können.
Fühl dich gedrückt. Wow, was für eine abenteuerliche Geschichte. Ich hab zwar auch schon mal meine Wohnung untervermietet … für ein Wochenende oder Woche, aber das hab ich noch nie erlebt.
Zum Glück. Puh, das hast du unterm Strich noch mal Glück im Unglück gehabt. Hallo Kirsten, vielen Dank für deinen Kommentar!
Ohje, da hast du ja noch einmal Glück im Unglück gehabt. Ja, das stimmt. Man sollte auf jeden Fall sich die Person, die die Wohnung mietet, genauer anschauen.
Krasse Geschichte. Aber — wenn ich mal den Klugscheissemodus einschalten darf, denn nach dem Lesen ist man ja immer klüger!
Ich habe gerade vor ein paar Wochen meiner Mutter geholfen, ein Zimmer unterzuvermieten. Wir haben die Frau zuerst persönlich kennengelernt, einen Strafregisterauszug verlangt und sie musste eine Kaution von einem Monat hinterlegen und zudem die Miete im vorausbezahlen.
Was ich bei deiner Geschichte am Problematischsten finde: Du hast den Mann zum ersten Mal ein paar Stunden vor der Wohnungsübergabe getroffen. Selbst wenn dir der vermutlich falsche Ausweis aufgefallen wäre, hättest du zu dem Zeitpunkt kaum noch reagieren können, ohne auf die wichtigen Einnahmen aus der Untermiete zu verzichten.
Hallo Oli, danke für deinen Kommentar. Das ist ja eine krasse Geschichte. Ein Glück, dass Du so glimpflich davon gekommen bist. Wir haben vor 3 Jahren auch mal unsere Wohnung für 1,5 Monate untervermietet und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.
Aber deine Geschichte ist ja schon ziemlich krass und hoffentlich eher eine Ausnahme. Mir ist vor vielen Jahren mal eine ganz ähnliche Geschichte passiert.
Ein Freund hatte damals seine komplette Identität frei erfunden und damit sich und die ganze Welt betrogen. Die ganze Nummer war so heftig und wirklich filmreif, dass ich sie hier gar nicht komplett erzählen kann.
Das letzte Mal habe ich ihn im Gefängnis gesehen, als ich ihn unter seiner echten Identität besucht habe, um die Wahrheit zu erfahren. Oh, interessant.
Das würde mich nicht wundern, der Typ war auch eine Zeit lang in Köln. Was für eine krasse Story! Wir haben unsere Langzeit-Vermietungen nie bereut, und ich bin sicher, solche Geschichten wie deine sind spektakuläre Ausnahmen.
Schade, wenn das Leute davon abhält, in das Gute im Menschen zu vertrauen. Wenn man immer nur das Schlechteste von anderen erwartet, kann Sharing Economy nicht funktionieren obwohl, mit Zwischenmietvertrag, Kaution, Haftpflichtversicherung und Nutzerbewertungssystemen wie bei Airbnb schon auch.
Hallo Jenny, danke für deinen Kommentar. Ich habe die Wohnung damals leider nicht über AirBnB vermietet. Mit AirBnB habe ich inzwischen auch ganz gute Erfahrungen gemacht.
Krass, dein Text hat mich sehr gefesselt. Sehr faszinierend. Eigentlich kennt man das nur vom Fernsehen… Hattest ja Glück mit deiner Miete.
Ich werde während unserer 12 Monatigen Weltreise auch einen Untermieter haben. Jedoch habe ich das Glück, ihn schon lange zu kennen. Aber ich denke, wenn er nicht wäre, so wüsste ich nicht was ich tun sollte.
Vermutlich müsste ich die Wohnung aufgeben und mich zu Mama ummelden. Kein Plan. Denn die Miete monatlich weiter zu bezahlen wäre hart.
Da habt ihr Glück, jemanden zu kennen, der eure Wohnung nimmt. Beim nächsten Mal werden wir die Wohnung kündigen und alle Dinge verkaufen oder verschenken.
Wir reisen für eine unbestimmte Zeit und wissen nicht ob oder wann wir überhaupt wieder kommen. Wir haben auch 6 Monate untervermietetet, an einen meiner besten Freunde.
Aber auch ohne ihn hätte ich meine Wohnung auf keinen Fall gekündigt. Zum einen wohin mit all den Sachen? Wir konnten nämlich zum Glück alles Private dort in einem Abstellzimmer und Keller einlagern.
Und das Wichtigste: In Berlin würde ich wahrscheinlich nie wieder so eine Wohnung zu diesem guten Preis und in dieser perfekten Lage finden…leider!
Nur ist die Wohnungslage in Berlin leider sehr dramatisch. Spannende Geschichte auf jeden Fall, so im Nachhinein! Ich wünsche dir alles Gute, dass dir so etwas nicht noch einmal passiert!!!
Was für eine Story. Das liest sich ja wie ein Krimi. Hätte alles noch schlimmer sein können. Trotzdem ist das schon heftig.
Ich kann nur sagen, dass ich niemals fremden Menschen mein Haus überlassen würde. Ich habe mal auf einer Busreise den Platz eines anderen eingenommen.
Das bedeutete auch mit einer wildfremden Person sich ein DoZi. Obwohl vorher besucht und für ok befunden war das eine Katastrophe.
Nie wieder werde ich so gut gläubig sein. Ich gehe mal davon aus, dass Sie aus dieser Erfahrung Ihre Lehre ziehen werden.
Alles Gute für Sie. Hallo Alexandra! Wahrscheinlich würde ich die Geschichte nicht glauben, wenn uns nicht etwas ganz Ähnliches passiert wäre.
Unser netter Gast hat es geschafft innerhalb von nur wenigen Wochen nicht auszudenken, wenn er drei Monate dagewesen wäre!!! Er hatte die Rauchmelder abmontiert, damit er überall ungestört rauchen kann, in die Toilette treffen konnte er auch nicht.
Und überall lag Müll und Dreck. Kurze Zeit nach seinem Auszug kamen Mahnungen für diverse Klamotten, Schmuck etc in atemberaubender Höhe reingeflattert.
Glücklicherweise konnten wir eindeutig nachweisen, dass wir im Ausland waren, während zu Hause jemand die Pakete unter unserem Namen angenommen hat.
Nochmals einige Wochen später hat uns die Polizei kontaktiert, sie hatten den Typen geschnappt und wollten wissen, ob wir ihn identifizieren können.
Unglaublich, was es für Leute gibt! Er sah anständig aus, war höflich und hat bereitwillig seinen gefälschten Pass vorgezeigt. Wir vermieten unsere Wohnung trotzdem weiter — aber nur noch offiziell über AirBnB.
Mit den anderen Gästen haben wir bislang immer positive Erfahrungen gemacht. Das hört sich echt übel an. Ich habe mal sechs Monate untervermietet und hatte Glück.
Bekam die Miete immer pünktlich und es war lediglich der Backofen etwas klebrig. Habe mir aber auch ne Selbstauskunft und ne Kopie von ner Haftpflichtversicherung geben lassen und die Person mal gegoogelt, es stimmte alles überein?
Hallo zusammen, das hört sich ja schrecklich an! Ich bin gerade auch auf de Suche nach einem Untervermieter für 4 Monate?
Damit ich mir meine australienreise leisten kann. Habt ihr mir noch ein paar Tipps? Haftpflichtversicherung als Kopie vorzeigen lassen.
Und aufs Bauchgefühl hören oder? Hoffe das klappt alles? Hallo Claudia, nutze AirBnB, achte darauf, dass die Person sich authorisiert hat und die persönlichen Daten hinterlegt sind.
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It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website. Warum ich meine Wohnung nie wieder untervermieten werde und über den Mann, den keiner kennt.
Es wird schon alles gut gehen. Eigentlich ist alles gut gelaufen bis… Mein erster Arbeitstag. Ich lerne meinen Untermieter Falk neu kennen.
Falk ist verschwunden Falk ist verschwunden. Was ist aus Jo oder Falk geworden? Hast du ähnliche Erfahrungen gemacht oder ist bei deiner Untervermietung der Wohnung alles gut gegangen?
Ich freue mich über jeden Kommentar. Zumindest hast Du jetzt eine Geschichte, die Du erzählen kannst! Corinna Aussteigen Bitte. Hallo Kathi, vielen lieben Dank!
Servus Alexandra! Ach du Schande! Das ist ja wirklich Heftig! Havel fun trotzdem Horst.
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Ich Ihnen bin sehr verpflichtet.